Eine interkommunale Kooperation ist nur dann möglich, wenn jede der an der Kooperation beteiligten Partner für die gemeinsam zu erbringende Aufgabe zuständig ist. Zu diesem Ergebnis kommt die baden-württembergische Vergabekammer im Regierungspräsidium Karlsruhe und erklärte einen zwischen einer Kommune und einem ...
Vergabekammer: Kommunale Kooperation nur bei gemeinsamer Zuständigkeit
Vergabekammer in Karlsruhe erklärt Entsorgungsvertrag für nichtig
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