Verdacht auf rechtswidrige Absprachen beim Recycling von Kunstrasen

Die Europäische Kommission verdächtigt mehrere Anbieter von Kunstrasensystemen für Sportplätze, in Deutschland und den Niederlanden wettbewerbswidrige Absprachen getroffen zu haben. Betroffen sind die Unternehmen Sport Group (Deutschland), Oranjewoud (Niederlande), TenCate Grass (Niederlande) und Sports & Leisure Group (Belgien). Sie sollen Preiselemente für das Recycling von ausgedientem Kunstrasen gemeinsam festgelegt und vertrauliche Informationen über Preise und Produktionskapazitäten ausgetauscht haben, wie die Kommission vergangene Woche mitteilte.

Die Wettbewerbsdirektion der EU-Behörde hat den Unternehmen jetzt Beschwerdepunkte übermittelt, weist aber darauf hin, dass mit der Mitteilung der Vorwürfe über den Ausgang des Verfahrens noch nicht entschieden ist. Die Kunstrasenfirmen haben nun das Recht, Stellung zu beziehen. Bei einem Verstoß gegen EU-Kartellrecht drohen ihnen laut Mitteilung Geldbußen von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.

Die Kommission hatte bereits im Juni 2023 in mehreren EU-Mitgliedstaaten unangekündigte Durchsuchungen in Betrieben der Kunstrasenbranche durchgeführt. Die nun geäußerten Vorwürfe betreffen einen Zeitraum zwischen 2020 und 2023.

Recycling ausschließlich durch GBN-AGR

Die EU-Behörde geht den Angaben zufolge dem vorläufigen Verdacht nach, dass in den Niederlanden Oranjewoud, TenCate Grass und Sports & Leisure Group ihr Geschäftsverhalten abgesprochen haben, seit 2019 das Recyclingunternehmen GBN-AGR gegründet wurde. Das im Dezember 2024 in AGR umbenannte Unternehmen war eine Tochtergesellschaft von Oranjewoud, an der TenCate und die Sports & Leisure Group Minderheitsbeteiligungen erwarben.

Die Kommission wirft den Unternehmen vor, möglicherweise vereinbart zu haben, beim Recycling nicht mit GBN-AGR in Wettbewerb zu treten, ausschließlich GBN-AGR als Recyclingdienstleister in Anspruch zu nehmen und die Preise für diese Leistungen so festzusetzen, dass ein Wettbewerb zwischen ihnen vermieden und gleichzeitig Dritte benachteiligt wurden. Die Kommission befürchtet, dass der Zweck darin bestand, „GBN-AGR eine starke Position auf dem Recyclingmarkt zu sichern und auf diesem Markt durch den Ausschluss von Wettbewerbern langfristig ein Monopol zu errichten“.

Ebenso hätten die drei Unternehmen auf dem Markt für die Verlegung und den Austausch von Kunstrasen ihre starke Stellung auf diese Weise aufrecht erhalten und auf dem vorgelagerten Markt für die Lieferung von Kunstrasen Wettbewerber ausschließen wollen, so der vorläufige Verdacht der EU-Behörde.

Zudem sollen die Unternehmen ein Jahr nach der Gründung von GBN-AGR eine weitere Vereinbarung geschlossen haben. Diese habe darauf abgezielt, Anbieter „nachhaltiger Beseitigungsleistungen“ auszugrenzen, die mit den Recyclingdiensten von GBN-AGR konkurrierten und so das Wachstum des Unternehmens gefährdeten, berichtete die Kommission. Die Mitteilung der Beschwerdepunkte wurde nach ihren Angaben auch an das Unternehmen Domo Sports Grass Nederland gerichtet, das im Mai 2025 von der Sports & Leisure Group abgespalten wurde.

Auch in Deutschland Verdacht auf Preisabsprachen für Recyclingleistungen

Die Kommission geht außerdem dem vorläufigen Verdacht nach, dass Oranjewoud und die in Deutschland ansässige Sport Group zwischen 2020 und 2023 Absprachen über das Recycling von Sportkunstrasen getroffen haben. In dieser Zeit habe Oranjewoud Optionen für die Expansion von GBN-AGR in andere Mitgliedstaaten einschließlich Deutschland geprüft, während die Sport Group an einer Recyclinglösung arbeitete und dabei war, ihre in diesem Bereich tätige Tochtergesellschaft FormaTurf zu gründen, berichtete die EU-Behörde.

Die Kommission befürchtet, dass sich die beiden Unternehmen bei Gesprächen über eine mögliche Zusammenarbeit auf dem deutschen Markt wettbewerbswidrig verhalten haben. Bei diesen Gesprächen sei auch ein möglicher Überkreuzkauf von Minderheitsbeteiligungen an GBN-AGR und FormaTurf erörtert worden, zu dem es letztlich nicht gekommen sei.

Die Kommission hat insbesondere Bedenken, dass Oranjewoud und die Sport Group vertrauliche und strategische Informationen über aktuelle und künftige Preise sowie Produktionskapazitäten ausgetauscht haben könnten. Dabei hätten sie „möglicherweise keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um den Austausch auf Punkte zu beschränken, die im Rahmen der Gespräche über die geplante Zusammenarbeit der Unternehmen oder den Überkreuzkauf als notwendig erachtet werden könnten“.

Darüber hinaus befürchtet die Kommission, dass die beiden Unternehmen in diesen Gesprächen dann auch „die Hauptpreiskomponente der Recyclinggebühr von ausgedientem Kunstrasen in Deutschland festgelegt haben“.

Die EU-Behörde weist darauf hin, dass die Entsorgungskosten für ausgedienten Kunstrasen ein wichtiger Wettbewerbsparameter bei Ausschreibungen für die Erneuerung von Spielfeldern seien. Die Branche sei in den letzten Jahren in der EU stetig von „hochgradig umweltschädlichen Entsorgungsmethoden wie der Deponierung und der Verbrennung“ abgerückt und zum Recycling übergegangen. Das Kunstrasenrecycling sei ein wachsender Markt und mache die Branche kreislauffähiger, so die Kommission.

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