Verbände kritisieren Regierungspläne für IED-Umsetzung

Mehrere Branchenverbände der Entsorgungs- und Bioenergiewirtschaft kritisieren die vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwürfe zur Umsetzung der novellierten EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) in nationales Recht. Sie fordern eine strikte 1:1-Übertragung der europäischen Vorgaben, warnen vor einer Ausweitung des Anwendungsbereichs auf deutlich mehr Anlagen als erforderlich und sehen die Gefahr zusätzlicher Bürokratie, die Genehmigungsprozesse verlangsamen und Investitionen hemmen könnte.

Die Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe (BRB) und die Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) begrüßen zwar die Bemühungen um eine Anpassung an das EU-Recht, kritisieren jedoch, dass die Entwürfe über die Mindestvorgaben hinausgehen. Ein Schwerpunkt ihrer gemeinsamen Stellungnahme betrifft die geplante neue 45. BImSchV, die ein verpflichtendes Umweltmanagementsystem vorsieht.

BRB, IGAM und EVGE für Anerkennung der EfbV-Zertifizierung

So fordern BRB und IGAM, branchenspezifische Zertifizierungen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) gleichberechtigt neben EMAS und ISO 14001 anzuerkennen, um Doppelzertifizierungen zu vermeiden. Schon heute decke die EfbV viele Anforderungen der europäischen Systeme ab, argumentieren BRB und IGAM. Die Einführung einer zusätzlichen Zertifizierungspflicht sei somit unverhältnismäßig und führe zu unnötigem Aufwand.

Auch die deutschen Entsorgergemeinschaften, zusammengeschlossen in der Europäischen Vereinigung der Gemeinschaften zur Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben (EVGE), äußern deutliche Kritik an den Entwürfen. Sie warnen ebenfalls vor unnötigen Doppelregulierungen, wenn branchenspezifische Zertifizierungen wie die EfbV-Anerkennung nicht als gleichwertige Umweltmanagementsysteme berücksichtigt würden.

Zudem weisen sie auf den erheblichen Aufwand hin, der durch die verpflichtende Einführung und externe Prüfung von Umweltmanagementsystemen für eine Vielzahl von Betrieben entstehen würde. Die Entsorgergemeinschaften sprechen sich deshalb dafür aus, die bestehenden fachbetrieblichen Zertifizierungsstrukturen stärker einzubinden und die Umsetzung europäischer Vorgaben praxisnah und verhältnismäßig zu gestalten. Andernfalls seien erhebliche Belastungen für betroffene Unternehmen zu erwarten, ohne dass dies zu einem erkennbaren Mehrwert für die Umwelt und das Allgemeinwohl führe, heißt es in der EVGE-Stellungnahme, die unter anderem auch vom bvse unterzeichnet wurde.

Bagatellgrenzen für Abfalllagerung anheben

Auch zur 4. BImSchV unterbreiten BRB und IGAM konkrete Änderungsvorschläge. Sie fordern unter anderem eine klarere Auslegung des bei Änderungsgenehmigungsverfahren relevanten § 2 Abs. 1 Nr. 1b, um unterschiedliche Vollzugspraxen zu verhindern, sowie die konsequente Anwendung vereinfachter Verfahren. Auch die vorgesehenen Bagatellgrenzen für Anlagen zum Lagern von Abfällen halten sie für praxisfern und schlagen eine Anhebung von 10 auf 100 Tonnen pro Tag vor.

Des Weiteren sollten nach Ansicht der Verbände mobile (Bauschuttaufbereitungs-)Anlagen, die weniger als ein Jahr am selben Standort betrieben werden und ausschließlich am Einsatzort angefallenes Material behandeln, weiterhin genehmigungsfrei bleiben. Die gleiche Genehmigungsfreiheit fordern sie zudem für Anlagen zur zeitweiligen Lagerung und Umschlaganlagen.

HBB fordert Anhebung der Durchsatzkapazität für Altholz

Auch die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) lehnen eine über die EU-Vorgaben hinausgehende Umsetzung ab. Nach ihrer Einschätzung würden die Entwürfe dazu führen, dass deutlich mehr Biogasanlagen als EU-rechtlich nötig unter den IED-Genehmigungstatbestand fallen. Dies widerspreche dem Koalitionsvertrag, der eine 1:1-Umsetzung europäischer Rechtsakte und den Abbau von Bürokratie vorsieht. Kritisch sehen die Verbände zudem, dass im Entwurf allgemeine Anforderungen an alle genehmigungspflichtigen Anlagen aufgenommen und die europäischen BVT-Schlussfolgerungen mit dem aktuellen Stand der Technik gleichgesetzt würden, was eine Ausweitung auch auf Zukunftstechniken darstelle.

Darüber hinaus fordert das HBB eine Anhebung der Durchsatzkapazität für Altholz in der 4. BImSchV. Die derzeitigen Beschränkungen führten dazu, dass in Biomasseanlagen häufig Frischholz eingesetzt werden müsse, was die Kaskadennutzung konterkariere. Eine Verdoppelung der Kapazitätsgrenze auf unter 6 Tonnen pro Stunde würde nach Auffassung der Verbände die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz kleiner und mittlerer Unternehmen stärken und zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen.

Schließlich mahnen die Bioenergieverbände eine konsequente Umsetzung der Bürokratieabbauziele aus dem Koalitionsvertrag an. Statt Verfahren zu vereinfachen und Doppelprüfungen abzubauen, würden die Entwürfe zusätzliche Pflichten schaffen, die vor allem KMU belasteten. Die Vorgaben müssten zielgerichtet und verhältnismäßig sein und auf klaren Rechtsgrundlagen beruhen, fordert das Hauptstadtbüro. Nur durch einen konsequenten Bürokratieabbau könnten die Potenziale der Bioenergie voll ausgeschöpft werden. Andernfalls ersticke die im Koalitionsvertrag angestrebte „Investitionsoffensive“ in einem Papierberg.

Die von der EU im letzten Jahr novellierte IED-Richtlinie zielt insbesondere auf eine Verbesserung der Umweltleistung und einen tiefgreifenden industriellen Wandel der erfassten Industrieanlagen ab. Die Änderungsrichtlinie enthält unter anderem die Grundpflicht für Anlagenbetreiber, ein Umweltmanagementsystem einzurichten und zu betreiben. Zudem sieht die neue IED-Richtlinie höhere Anforderungen bei der Umsetzung der Schlussfolgerungen über die Beste Verfügbare Technik (BVT) vor und fordert einen erleichterten Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen.

Die IED-Richtlinie muss bis zum 1. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Das Bundesumweltministerium veröffentlichte hierfür Mitte Juli zwei Referentenentwürfe eines Gesetzes und einer Mantelverordnung.

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