Verbände kritisieren kurze Anhörungsfrist zur Umweltschutz-Modernisierung

Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft sieht Verbändebeteiligung auf bloße Formalie reduziert

Mehrere Verbände der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft haben die vom Bundesumweltministerium gesetzte Frist für die Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Umweltschutz-Modernisierungsgesetzes und einer begleitenden Verordnung scharf kritisiert. Das Bundesumweltministerium hatte die Referentenentwürfe am vergangenen Freitag an Länder und Verbände versandt und Stellungnahmen bis Montag um 13 Uhr erbeten. Eine ernsthafte Beteiligung der betroffenen Wirtschaftskreise sei unter diesen Bedingungen nicht möglich, kritisieren die Entsorger- und Recyclingverbände in einer gemeinsam mit dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) veröffentlichten Stellungnahme. 

Zu den Unterzeichnern gehören der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse), die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV), der Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung (BMKE), der Verband Deutscher Metallhändler und Recycler (VDM), die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD), die Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber (InwesD), der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der Bundesverband Deutscher Sonderabfallverbrennungsanlagen (BDSAV) sowie der VCI. 

Die Verbände betonen zwar, das Ziel der Bundesregierung zu unterstützen, Bürokratie abzubauen sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren effizienter und praxistauglicher zu gestalten. Der Referentenentwurf umfasse jedoch zahlreiche umfangreiche Änderungen in unterschiedlichen Bereichen des Umweltrechts. Deren Bewertung setze eine eingehende rechtliche und fachliche Prüfung sowie die Abstimmung mit Mitgliedsunternehmen und den zuständigen Verbandsgremien voraus. Dies sei innerhalb der vorgegebenen Frist nicht möglich gewesen. Deshalb verzichteten die Verbände bewusst auf eine inhaltlich differenzierte Bewertung der einzelnen Regelungen. 

Im Mittelpunkt der Kritik steht die aus Sicht der Verbände unzureichende Ausgestaltung der Anhörung. Der Zweck einer Verbändeanhörung bestehe darin, praktische Erfahrungen und fachliche Expertise frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess einzubringen, Auswirkungen geplanter Regelungen realitätsnah zu bewerten und mögliche Vollzugsprobleme rechtzeitig zu erkennen. Dafür seien jedoch ausreichende Prüf- und Abstimmungsfristen erforderlich. Eine Beteiligung, die aufgrund unangemessen kurzer Fristen lediglich formaler Natur sei, werde diesem Anspruch nicht gerecht. Sie laufe Gefahr, die gesetzgeberisch gewollte Einbindung der betroffenen Kreise auf eine bloße Formalie zu reduzieren und den Mehrwert der Verbändebeteiligung für eine ausgewogene, vollzugstaugliche und rechtssichere Gesetzgebung weitgehend zu verfehlen. 

Die Verbände fordern das Bundesumweltministerium deshalb auf, die laufende Stellungnahmefrist angemessen zu verlängern und bei künftigen Gesetzgebungsverfahren ausreichend Zeit für die Beteiligung der betroffenen Kreise einzuräumen. Nur so könnten die Verbände ihre vom Gesetzgeber gewünschte Funktion als fachkundige Ansprechpartner der Praxis erfüllen und einen konstruktiven Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen Gesetzgebung leisten. 

Als Begründung für das beschleunigte Verfahren hatte das Umweltministerium auf die Eilbedürftigkeit verwiesen. Bereits in der kommenden Woche sollen die Entwürfe vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Die Verbändeanhörung läuft parallel zur Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung.

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