Urteil: Verbrennung von Abfällen aus Altenheim ist Verwertung

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Die Verbrennung von krankenhausspezifischen Abfällen mit der Schlüsselnummer 18 01 04 in einer Müllverbrennungsanlage stellt eine Abfallverwertung und keine Abfallbeseitigung dar. Daher bestehe für diese Abfälle auch keine Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das stellte das ...

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