Ein Grundstückseigentümer ist verpflichtet, ein größeres Restabfallvolumen bereitzustellen, wenn die vorhandenen Restmüllgefäße wegen unzulänglicher Abfalltrennung nicht ausreichen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 9. April 2014 entschieden (Aktenz. 16 K 6881/13). Anlass des ...
Urteil: Ohne Mülltrennung sind größere Behälter rechtens
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