Der Komposthaufen ersetzt die Biotonne. Das hat der 22. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster festgestellt (AZ.: 22 A 1446/95). Nach dem Urteil unterliegen Bürger, die ihre eigenen Abfälle “ordnungsgemäß und vollständig” kompostieren, nicht der gemeindlichen Abfallentsorgung und brauchen keine ...
Urteil: Komposthaufen ersetzt Biotonne
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