In einem Anerkennungsurteil des Bochumer Landgerichts hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (Wettbewerbszentrale), Bad Homburg, erreicht, dass ein Alttextil-Sammelunternehmer bei zukünftigen Sammlungen Auflagen hinsichtlich Werbung und Namensnennung erfüllen muss. Bei Zuwiderhandlungen drohe dem ...
Urteil fordert Klarheit bei Werbung für gewerbliche Altkleidersammlungen
Anerkennungsurteil: Gewerblicher Charakter und Namensnennung notwendig
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