Nur Müllsammelfahrzeuge von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern oder von beauftragten Dritten dürfen mit einem gelben Rundumblinklicht ausgerüstet werden. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig sind „der Müllabfuhr dienende Fahrzeuge“ im Sinne der ...
Urteil: Blinklicht nur für die öffentlich-rechtliche Müllabfuhr
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