Anwohnern einer engen Straße in der Altstadt von Biedenkopf ist es zuzumuten, ihre Abfalltonnen über 75 bis 110 Meter vom Haus entfernt für die Entleerung bereitzustellen. Mit dieser Entscheidung bestätigte das Verwaltungsgericht Gießen in drei Eilverfahren die Anordnungen des Müllabfuhrzweckverbandes ...
Urteil: Bereitstellung der Tonne 110 Meter vom Haus zumutbar
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