Urteil: Auch Grundstück mit vermülltem Haus gilt als bebaut

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Wer ein völlig vermülltes Haus erbt, kann nicht ohne weiteres darauf hoffen, dass der Fiskus das Grundstück als unbebaut einstuft – was die Erbschaftssteuer drücken würde. Das geht aus einem jetzt vorgestellten Urteil des Hessischen Finanzgerichts in Kassel hervor (Az. 3 K 2993/09 vom 26.05.2011). Damit wies ...

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