Untersagung vor allem wegen Bedenken bei Zuverlässigkeit

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In einem weiteren Rechtsstreit um eine gewerbliche Sammlung von Altkleidern hat das Verwaltungsgericht Würzburg die Untersagungsverfügung eines Landkreises bestätigt. Neben der nicht ausreichenden Darlegung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung wird die Rechtmäßigkeit der Verfügung vor allem mit den ...

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