Unternehmen muss Kosten für Entsorgung von kontaminiertem Löschwasser tragen

OVG Nordrhein-Westfalen bestätigt Rechtsauffassung der Bezirksregierung

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Entgegen dem Urteil in der Vorinstanz muss die Weka Destillation GmbH, Iserlohn, die Kosten für die Entsorgung von kontaminiertem Löschwasser nach dem Großbrand im Juli 2009 übernehmen. Mit einem Mitte letzter Woche ergangenen Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen damit die Entscheidung der ...

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