Das Verwaltungsgericht Düsseldorf konkretisiert in einem Beschluss vom 31.10.2011 (17 L 1499/11) Kriterien, wann ein Wohnwagen zu Abfall wird. Ein Wohnwagen ist Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, wenn seine ursprüngliche Zweckbestimmung als mobile Wohnunterkunft oder zum Camping entfallen ist, er ...
Unbrauchbarer Wohnwagen ist Abfall
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -