Unbrauchbarer Wohnwagen ist Abfall

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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf konkretisiert in einem Beschluss vom 31.10.2011 (17 L 1499/11) Kriterien, wann ein Wohnwagen zu Abfall wird. Ein Wohnwagen ist Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, wenn seine ursprüngliche Zweckbestimmung als mobile Wohnunterkunft oder zum Camping entfallen ist, er ...

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