Umweltschützer fordern besseres Recycling für HBCD-Abfälle

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Naturschutzring (DNR) fordern den Stopp des Antrags von Sachsen und Saarland im Bundesrat zur Rückstufung HBCD-haltiger Polystyrol-Dämmplatten als ungefährlicher Abfall. Die mit dem Flammschutzmittel versehenen Dämmplattenabfälle sollen weiterhin als gefährliche Abfälle eingestuft werden. Die beiden Umweltschutzverbände fordern deshalb den Aufbau von Kapazitäten für ein umweltfreundliches Recycling.

Weil durch die geltende Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) HBCD-haltige Dämmstoffe dokumentiert, getrennt erfasst und gesondert abtransportiert werden müssten, ergeben sich nach Ansicht der Umweltverbände ideale Möglichkeiten für ein hochwertiges Recycling von jährlich mehr als 40.000 Tonnen schadstoffbelasteter Polystyrol-Dämmstoffe. Der aktuelle Antrag der Länder Sachsen und Saarland im Bundesrat, die Einstufung HBCD-haltiger Dämmstoffe als gefährlicher Abfall wieder rückgängig zu machen, sei daher kontraproduktiv und rückwärtsgewandt. Die Umweltverbände fordern die Bundesländer dazu auf, den Antrag am 16. Dezember im Bundesrat abzulehnen.

Zweijährige Übergangsregelung denkbar

Durch Verfahren zur Ausschleusung von Schadstoffen, wie beispielsweise HBCD, aus Polystyrol-Kunststoffen, könnten die Werkstoffe gereinigt und wieder nutzbar gemacht werden. Weil auch im Elektro-, Haushalts- und Automobil-Bereich Polystyrol mit bromierten Flammschutzadditiven (auch POPs) eingesetzt wird, sei der Aufbau von Recyclingkapazitäten umso wichtiger. „Anstatt veraltete und ineffiziente Verbrennungsanlagen zu füttern, sollte die Abfallhierarchie umgesetzt, Recyclingkapazitäten für expandiertes Polystyrol aufgebaut und durch den Staat gefördert werden“, fordert DNR-Generalsekretär Florian Schöne. Um bis zum Aufbau ausreichend vorhandener Recyclingkapazitäten Entsorgungsengpässe HBCD-haltiger Polystyrol-Dämmplatten zu vermeiden, wäre eine zweijährige Übergangsregelung mit Ausnahmetatbeständen denkbar.

Aktuell liegen im Bundesrat zur AVV drei Anträge für die morgige Sitzung vor, darunter der Antrag des Saarlandes sowie ein Änderungsantrag aus Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung in Düsseldorf möchte die Rückstufung von HBCD-haltigen Abfällen als ungefährlich, wie sie das Saarland vorschlägt, für ein Jahr begrenzen.

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