Im langjährigen Streit um die Haftung für PFAS-Verunreinigungen im Grundwasser in und um Rastatt hat das Landgericht Baden-Baden den örtlichen Stadtwerken einen Entschädigungsanspruch dem Grunde nach zugesprochen. Mit Teil-Grund- und Teil-End-Urteil vom 13. April erklärte die 1. Zivilkammer die Zahlungsklage der Stadtwerke Rastatt gegen den Komposthersteller Umweltpartner Vogel AG auf Schadensersatz für gerechtfertigt (Aktenzeichen 1 O 47/19). Das gab das Landgericht bekannt.
Zugleich habe die Kammer festgestellt, dass das Baden-Badener Unternehmen auch für weitere Schäden einstehen muss, die dadurch entstehen, dass mit PFAS belastete Papierabfall-Kompostgemische aus seiner Herstellung in das Grundwasser gelangen und die Wassergewinnung der Stadtwerke beeinträchtigen oder künftig zu beeinträchtigen drohen. Über die konkrete Höhe des Schadensersatzes soll erst in einem anschließenden Betragsverfahren entschieden werden.
Klage bereits im Jahr 2019 eingereicht
Die Klage war 2019 erhoben worden. Im März 2022 wurde erstmals dazu verhandelt. Die Stadtwerke Rastatt hatten als örtlicher Wasserversorger Schadensersatz von rund 6,5 Mio. € verlangt. Anlass waren PFAS-Belastungen im Grundwasser, die in den Brunnen Rauental und Niederbühl festgestellt worden waren. Nach Angaben der Stadtwerke konnten diese Brunnen deshalb zunächst nicht mehr oder erst nach dem Einbau einer Aufbereitungsanlage für die Trinkwasserversorgung genutzt werden. Demnach mussten sie ein Wasserwerk ganz stilllegen und zwei weitere mit aufwändigen Filteranlagen ausstatten. Zudem mussten sie eine Vielzahl von Messstellen schaffen und eine interkommunale Notverbindungsleitung legen.
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