Umwelthilfe: Rechtliche Schritte unter anderem gegen Starbucks, Edeka und Rewe wegen Verstößen gegen Mehrwegangebotspflicht

Die Deutsche Umwelthilfe geht rechtlich gegen eine Reihe von Ketten und Franchise-Händler wegen des Verstoßes der seit Jahresbeginn geltenden Mehrwegangebotspflicht vor. Rechtliche Schritte wurden gegen Starbucks, Edeka, Rewe, Backwerk, Wiener Feinbäckerei, Steinecke, Yormas, Cineplex, Cinestar und Cinemaxx eingeleitet, teilte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband heute mit.

Die DUH hat in den letzten Wochen stichprobenartige Testbesuche in insgesamt 35 Filialen von 16 großen Anbietern von Essen und Getränken zum Mitnehmen aus verschiedenen Branchen durchgeführt. Verstöße stellte die DUH in mehr als jedem dritten Fall fest. Insgesamt seien zehn der 16 kontrollierten Ketten betroffen. Nach Einschätzung der Umwelthilfe überprüfen die zuständigen Ordnungs- und Gewerbeaufsichtsämter auf Landesebene die Mehrwegangebotspflicht bislang gar nicht oder unzureichend.

„Es ist erschreckend, wie unverschämt sich große Unternehmen über Gesetze zum Schutz von Umwelt, Klima, Verbraucherinnen und Verbrauchern hinwegsetzen. Das ist kein Versehen kleiner privater Cafébesitzer. Es geht um große Namen wie Starbucks, Rewe oder Cinemaxx, die mit ihren Rechtsabteilungen genau wissen was für gesetzliche Pflichten sie zu erfüllen haben. Sie hatten zudem mehr als ein Jahr Zeit zur Vorbereitung. Wir gehen nun juristisch mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln vor, um die Einhaltung künftig sicherzustellen“, so die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Die zuständigen Landesbehörden seien ihren Kontrollaufgaben nicht nachkommen. „Denn für den Vollzug der Mehrwegangebotspflicht sind die Bundesländer zuständig, die wir ausdrücklich auffordern, endlich tätig zu werden. Bis dahin setzen wir auf einen Dreiklang aus Kontrolle, Sanktionen und Aufklärung von Verbraucherinnen und Verbrauchern“, so Metz weiter. Bei den Testbesuchen kontrollierte die DUH das verpflichtende Angebot von Mehrwegbechern, -essensboxen und -deckeln.

Gegen die ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Information der Kunden über das Mehrwegangebot sei sogar noch weit umfangreicher verstoßen worden, stellte die DUH beim Praxischeck fest. Die Kunden erhalten meist wenige oder gar keine Informationen über die Mehrwegangebote. „In keiner einzigen der 35 untersuchten Filialen wurde beim Bestellvorgang von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein mündlicher Hinweis auf vorhandene Mehrwegalternativen gegeben. Das zeigt, wie Unternehmen Mehrweg gezielt klein halten und die Kundinnen und Kunden im Unklaren lassen. Dass die Landesbehörden dieses Verhalten zulassen, ist ein Skandal“, kritisiert der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Daher werde die Umwelthilfe nicht nur Unternehmen, sondern auch die zuständigen Behörden durch Abfragen zu deren Vollzugstätigkeiten regelmäßig kontrollieren.

Am besten schnitten bei den Testbesuchen der DUH noch die Fast-Food-Ketten Burger King und McDonald’s sowie die Bäckerei- und Cafeketten Kamps, Tchibo, Cuccis und Bachmeier ab. Diese Unternehmen kommen zumindest der Mehrwegangebotspflicht nach. Allerdings bieten lediglich Burger King, Cuccis und Kamps ein Poolsystem für Becher an, die drei anderen Ketten erfüllen der Pflicht nur mit einem eigenen System. Da auch die Informationspflichten zum Mehrwegangebot bei den getesteten Filialen als „verbesserungswürdig“ angesehen werden, erhielten diese sechs Ketten bei der Gesamtbewertung durch die Umwelthilfe nur eine mittlere Bewertung. Alle anderen Ketten fielen bei den Tests hingegen komplett durch.

Die DUH kritisiert darüber hinaus, dass für einen Wandel hin zu weniger Einweg-Verpackungsmüll die Mehrwegangebotspflicht nicht ausreiche. Das Gesetz enthalte zu viele Schlupflöcher und Lücken. So könnten Anbieter statt auf Mehrweg auf andere, ebenfalls schädliche Einweg-Müllmaterialien ausweichen, wie etwa Pappschachteln für Burger. „Das Gesetz sieht zudem keine finanziellen Anreize zur Mehrwegverwendung vor, Vermüllung bleibt somit einfach und günstig“, kritisiert die Umwelthilfe. Außerdem setzten viele Anbieter wie etwa McDonalds, Edeka oder Tchibo auf individuelle Mehrwegverpackungen. Diese Insellösungen seien unkomfortabel für Kunden, da Mehrwegbecher oder Boxen nur bei dem jeweiligen Anbieter zurückgegeben werden können.

Die DUH fordert aufgrund der Testergebnisse einen konsequenten Vollzug der Mehrwegangebots- und Informationspflichten durch die Ordnungs- oder Gewerbeaufsichtsämter der Bundesländer inklusive Strafen bei Verstößen. Außerdem spricht sich die Umwelthilfe für eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Becher, -Boxen und -Besteck, eine Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht auch auf andere umweltschädliche Einweg-Materialien wie Pappe oder Aluminium sowie für die Einführung unternehmensübergreifender und einheitlicher Mehrwegsysteme aus.

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