Umwelthilfe kritisiert Länder für schleppenden Vollzug der Gewerbeabfallverordnung

Die Deutsche Umwelthilfe hat die für den Vollzug zuständigen Behörden wegen mangelhafter Kontrollen der Gewerbeabfallverordnung kritisiert. Die Vorgaben zur getrennten Sammlung von Wertstoffen würden völlig unzureichend kontrolliert. Die DUH bezieht sich dabei auf eine aktuelle Umfrage bei den Bundesländern.

Viele Bundesländer könnten demzufolge nicht einmal genau sagen, in welchem Umfang auf ihrem Gebiet Kontrollen zur getrennten Sammlung von Gewerbeabfällen erfolgen. Bayern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen seien völlig ahnungslos und verweisen auf die zuständigen unteren Abfallbehörden, bemängelt die Umwelthilfe. Berlin habe nur sehr eingeschränkte Kenntnisse über den Vollzug seiner Bezirke, und in Hamburg seien die Aktivitäten zur Überprüfung der Getrenntsammlung coronabedingt weitestgehend eingestellt worden. Die gleiche Begründung würden auch die hessischen Regierungspräsidien Gießen, Darmstadt und Kassel nutzen, um die geringe Anzahl an Kontrollen zu rechtfertigen.

Andere Bundesländer wie das Saarland kontrollieren der DUH zufolge hauptsächlich vom Schreibtisch aus die Unterlagen von Gewerbetreibenden, anstatt die tatsächliche Getrenntsammlung vor Ort zu überprüfen. Das Land Bremen habe sich zum Vollzug der Verordnung nicht äußern wollen.

Lob für Vollzug in Nordrhein-Westfalen

Positiv hebt die Umwelthilfe hingegen Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hervor. In diesen drei Bundesländern werden die meisten Verstöße festgestellt und gemeinsam mit Baden-Württemberg auch die meisten Verfahren gegen Verstöße eröffnet. Nordrhein-Westfalen zeige insgesamt die beste Kombination aus einem entschlossenen Vollzug mit vielen Vor-Ort-Kontrollen und konkreten Vorgaben, deren Einhaltung die Landesregierung auch kontrolliert, lobt die DUH.

Schleswig-Holstein habe die Anzahl der Kontrollen Gewerbetreibender im letzten Jahr deutlich erhöht. In Mecklenburg-Vorpommern werde die Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung durch Dienstberatungen mit den Vollzugsbehörden, Checklisten für Kontrollen, landeseigene Arbeitshilfen und eigene Überwachungskonzepte von Kreisen und kreisfreien Städten unterstützt, berichtet die Umwelthilfe weiter. Brandenburg schneide hingegen durchwachsen ab. Hier seien aber erste Schritte zur Verbesserung des Vollzugs unternommen worden.

Das Land Baden-Württemberg hatte kürzlich die Diskussion um die Vollzugstauglichkeit der Gewerbeabfallverordnung neu befeuert. In einem Schreiben an die Verbände der privaten und kommunalen Abfallwirtschaft wies das Umweltministerium in Stuttgart auf ein „unlösbares Vollzugsdilemma“ infolge der für Gewerbebetriebe vorgeschriebenen Pflichtrestmülltonne hin. Dabei wurde auch die Pflichttonne im Gewerbe in Frage gestellt.

Zusätzlich 1,4 Mio Tonnen fürs Recycling bei konsequenter Umsetzung der Verordnung

Aus Sicht der Umwelthilfe führen die vielerorts unzureichend durchgeführten Kontrollen dazu, dass viele Gewerbetreibende ihre Abfälle ordnungswidrig mischen. Deswegen seien die Mengen der gewerblichen Abfallgemische und der Materialien, die verbrannt werden, seit Jahren auf hohem Niveau. Wenn die Vollzugsbehörden die bestehenden Regeln der Gewerbeabfallverordnung konsequent durchsetzen würden, könnten nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes zusätzlich bis zu 1,4 Mio Tonnen gemischte Gewerbeabfälle pro Jahr recycelt werden. Das entspräche einem weiteren Einsparpotential von bis zu 2,9 Mio Tonnen CO2 im Jahr, rechnet die DUH vor.

„Gesetze sind nur so gut wie deren Vollzug. Aber genau daran hapert es bei der Umsetzung der getrennten Sammlung von Gewerbeabfällen. Von Verbraucherinnen und Verbrauchern wird erwartet, dass sie ihre Verpackungen fein säuberlich trennen, bei Unternehmen dagegen wird zumeist weggeschaut“ kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Das Klimaschutz-Potenzial durch verbessertes Recycling könne nur durch flächendeckende Kontrollen der gewerblichen Abfallerzeuger gehoben werden. „Deshalb müssen endlich alle Bundesländer entschlossen durchgreifen und Verstöße konsequent sanktionieren“, fordert Metz.

Die Umwelthilfe befürchtet durch die fehlenden Kontrollen auch negative Anreize und Wettbewerbsnachteile für gesetzeskonform agierende Unternehmen. „Wenn die Einhaltung der Getrenntsammlungspflicht nicht überprüft wird, bedeutet das einen Vorteil für die Betriebe, die nicht ordnungsgemäß handeln. Das demotiviert die Unternehmen, die sich an die Verordnung halten und ihren Abfall sauber trennen“, so Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft. Ordnungswidriges Verhalten werde somit sogar noch verstärkt.

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