Umwelthilfe beauftragt Studie für Verbesserung des ElektroG

Die Bundesrepublik verfehlt die gesetzlichen Vorgaben bei der Sammlung von Elektroaltgeräten seit Jahren deutlich. Auch die Quote der wiederverwendeten Geräte ist sehr gering. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe werden diese Probleme auch nicht mit der geplanten Novelle des Elektrogesetzes gelöst. Daher hat die DUH nun eine Studie beauftragt. Experten von Cyclos und Öko-Institut sollen darin Ansätze für eine grundlegende Neuausrichtung des ElektroG liefern.

Die Analyse soll zunächst untersuchen, wie effektiv Elemente der Herstellerverantwortung im ElektroG bisher umgesetzt werden. Darauf aufbauend sollen Änderungsvorschläge mit einem hohen Umweltnutzen abgeleitet werden, erklärt die Umwelthilfe weiter. Neben der Steigerung der Sammelmengen für Elektroaltgeräte und der Förderung der Wiederverwendung werden auch Verbesserungen beim Recycling angestrebt. Außerdem sollen auch sozioökonomische Effekte mit bedacht werden.

Deutschen Sonderweg im ElektroG beenden

Nach Einschätzung der DUH sollte der deutsche Sonderweg beim Umgang mit Elektro- und Elektronikaltgeräten beendet werden. Während in den meisten anderen EU-Staaten Hersteller über Rücknahmeorganisationen für Sammlung und Verwertung des anfallenden E-Schrotts verantwortlich sind, hält Deutschland weiterhin am Prinzip der „geteilten Produktverantwortung“ fest. Dabei werden trotz Rücknahmepflichten im Handel die meisten Altgeräte weiterhin auf den Wertstoffhöfen der Kommunen erfasst. An den Kosten dafür müssen sich die Hersteller nicht beteiligen, die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können sich bei werthaltigen Sammelgruppen im Rahmen der sogenannten Optierung aber weiterhin für eine Eigenvermarktung entscheiden. Für nicht optierte Geräte greift die Abholkoordination der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register, mit der Herstellern die Verantwortung für die weitere Verwertung der gesammelten Mengen zugewiesen wird.

An der geteilten Produktverantwortung hält die Bundesregierung auch bei der aktuell laufenden Novelle des ElektroG fest. Die Umwelthilfe will hingegen nun mit der Studie die Diskussion zu einer grundlegenden Neuausrichtung des Systems anstoßen und konstruktiv begleiten. Dabei sollte auch geprüft werden, ob Elemente bereits bestehender Mechanismen – etwa aus dem Batteriegesetz – auf das ElektroG übertragen werden können. Zahlen der EU-Statistikbehörde Eurostat zeigen allerdings, dass die Sammelziele beim E-Schrott in nahezu allen Mitgliedstaaten deutlich verfehlt werden – trotz oftmals anderer Systeme.

Aus Sicht der DUH ist es dennoch höchste Zeit, dass die Hersteller von Elektrogeräten auch in Deutschland mehr Verantwortung übernehmen. „Die Hersteller, die eigentlich verantwortlich sein sollten, sparen durch die aktuellen Strukturen im Elektrogesetz viel Geld, denn für die nicht gesammelten Elektrogeräte fallen auch keine Entsorgungskosten an“, erklärt DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz.

„Die Elektroschrottberge wachsen von Jahr zu Jahr und die offensichtlichen Probleme werden von der Bundesregierung nicht angegangen. Beispielsweise ist für die Einhaltung politischer Zielvorgaben, wie der Sammelquote von 65 Prozent, aktuell niemand konkret verantwortlich“, kritisiert Metz. Es sei daher nicht verwunderlich, dass nicht einmal die Hälfte des gesetzlichen Sammelziels erreicht werde und Strafzahlungen durch die EU-Kommission drohen. Tatsächlich hat die EU-Kommission erst kürzlich wegen der deutlich verfehlten Sammelziele beim E-Schrott ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet.

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