UBA-Bericht zur Reparierbarkeit von Elektrogeräten

„Methoden und Normen zur Bewertung der Reparierbarkeit von Elektro- und Elektronikgeräten“ liefert ein umfangreicher Abschlussbericht, der vom Umweltbundesamt herausgegeben wurde. Darin wird vor allem der Frage nachgegangen, welche Faktoren eine Reparatur begünstigen und als Anforderung an Hersteller festgelegt sowie über eine Kennzeichnung an Kunden weitergegeben werden können. Denn gegenüber dem Recycling haben Reparaturen u.a. den Vorteil, dass hierbei nicht die teils erheblichen Stoffverluste auftreten, die beim Recycling oft auch technisch unvermeidlich sind. Hinzu kommen ökonomische Vorteile, etwa auf lokaler Ebene für den Arbeitsmarkt und die regionale Wertschöpfung.

Letztlich mündet die intensive Auseinandersetzung mit den Reparaturanforderungen in einem ganzen Bündel an empfohlenen Maßnahmen, die in produktpolitische Instrumente integriert werden können, etwa dem Blauen Engel und der Ökodesign-Richtlinie. Demnach sollten beispielsweise die verwendeten Befestigungen wiederverwendbar sein, eine Reparatur müsse möglich sein ohne Werkzeuge, mit Standardwerkzeugen, die für Privatpersonen im Handel erhältlich sind oder mit mitgelieferten Werkzeugen. Zudem müssten Ersatzteile – auch noch Jahre nachdem das letzte Modell auf den Markt gebracht wurde – zeitnah lieferbar sein und dies zu angemessenen Kosten.

Seitens der Hersteller müssten umfassende Informationen wie Fehlercodetabellen, Explosionszeichnungen, Schaltpläne und Reparaturanleitungen für Privatpersonen wie auch Vertragspartner des Herstellers verfügbar sein. Zur Fehlerdiagnose müsse der Fehler mit einem Signal kommuniziert werden, das ohne externe Begleitdokumente verstanden werde. Notwendige Aktualisierungen der Firmware müssen etwa für länger als zehn Jahre bei Druckern und länger als 15 Jahre bei Wäschetrocknern verfügbar sein, nachdem das letzte Modell auf den Markt gebracht wurde. Bei Druckern müssten die Wiederherstellung der Werkseinstellungen und das Zurücksetzen von Passwörtern mithilfe von im Gerät integrierten Funktionen möglich sein.

Neben den technischen Aspekten, etwa den Befestigungsarten oder Werkzeugen, sollte analysiert werden, inwiefern ein Label für Reparierbarkeit die Kaufentscheidung beeinflusst und unter welchen Umständen Konsumenten heutzutage defekte Geräte reparieren.

Der über 200 Seiten umfassende Abschlussbericht wurde von Autoren des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie und der Dr. Brüning Engineering UG erarbeitet. Er ist in der UBA-Reihe Texte mit der Nummer 88/2022 erschienen.

Den Abschlussbericht des Umweltbundesamtes finden Sie hier:

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