Marktwirtschaftliche Mechanismen und eine starke Rolle der Hersteller, differenzierte Quoten für eine hochwertige Verwertung und flexible Sammelstrukturen: Mit diesen Kernforderungen gehen GRS PRO Textil und die Stiftung GRS Batterien in die weitere Debatte um das geplante Textilgesetz. In ihrer Stellungnahme zum Eckpunktepapier des Bundesumweltministeriums (BMUKN) begrüßen die Rücknahmesysteme die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien. „Entscheidend ist jedoch, dass die Umsetzung klar, effizient und europäisch harmonisiert erfolgt – ohne unnötige zusätzliche Belastungen für die Marktakteure“, erklärt GRS-PRO-Geschäftsführerin Julia Hobohm. Nationale Alleingänge über die EU-Vorgaben hinaus sollten vermieden werden, um zusätzliche Bürokratie und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.
Damit präzisieren GRS PRO und die Stiftung GRS Kritikpunkte, die bereits in ersten Reaktionen auf die BMUKN-Eckpunkte genannt worden waren. Im nun vorgelegten Positionspapier werden die Einwände systematisch ausgearbeitet und um weitere Anforderungen an die künftige Systemarchitektur ergänzt. Grundsätzlich sprechen sich die beiden Organisationen für eine konsequente 1:1-Umsetzung der Vorgaben aus der geänderten EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht aus. Dabei gehe es um die Vermeidung von überbordender Bürokratie – aber nicht nur. Eine europaweite Harmonisierung sei innerhalb der stark grenzüberschreitend geprägten Textilwirtschaft entscheidend, um Wettbewerbsgerechtigkeit zu gewährleisten.
Warnung vor pauschaler Übernahme von Strukturen
Bestehende Sammel- und Verwertungsstrukturen sollten nach Auffassung von GRS PRO und Stiftung GRS zwar in das künftige EPR-System integriert werden – allerdings nur dann, wenn sie effizient sind und den unionsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Eine pauschale Übernahme sei ebenso wenig zielführend wie die Übertragung von Verwaltungsstrukturen auf branchenfremde Einrichtungen. ...




