Terrag darf DK-I-Deponieabschnitt zur DK II umstufen

Die Terrag GmbH darf einen Teilbereich ihrer DK-I-Deponie „Hermine“ im saarländischen Neunkirchen als Deponie der Klasse II (DK II) nutzen. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat einen Ende letzten Jahres eingereichten Antrag des zur Geiger-Gruppe gehörenden Unternehmens genehmigt. In den übrigen Deponiebereichen wird der Betrieb als Deponie der Klasse I fortgeführt.

Den Plan zur Umstufung der seit zwei Jahren auf einem ehemaligen Kohlelager betriebenen DK-I-Deponie begründet Terrag mit einem Mangel an DK-II-Ablagerungskapazitäten im Saarland. Die aktuell im Saarland betriebenen DK-II-Deponien in Illingen und Ormesheim befinden sich demnach bereits in der Schließungsphase, so dass die Ablagerung von DK-II-Abfällen im Saarland innerhalb weniger Jahre nicht mehr möglich wäre. Mit der Umstufung eines Teilbereichs der Deponie Hermine zu einer DK-II-Deponie könne die Entsorgungssicherheit für DK-II-Material im Saarland wieder über einen Zeitraum von über zehn Jahren hinaus gewährleistet werden, so Terrag.

Dabei hat sich das Unternehmen im Antrag eine freiwillige Selbstbeschränkung der DK-II-Kapazitäten auferlegt, die nun auch von der Genehmigungsbehörde im Planfeststellungsbeschluss festgehalten wurde. Demnach darf Terrag mit 305.000 Kubikmetern nur ein Drittel des Gesamtablagerungsvolumens von 916.000 Kubikmetern der Deponie Hermine zur Ablagerung von DK-II-Abfällen nutzen. Für die verbleibenden zwei Drittel wurde die Fortführung des Betriebes als DK-I-Deponie festgestellt. Ausgehend von einer durchschnittlichen jährlichen Einlagerungsmenge von 22.000 Kubikmetern bzw. 40.000 Tonnen DK-II-Abfällen errechnet sich für den neuen DK-II-Deponieabschnitt eine Laufzeit von rund 14 Jahren.

Da die beantragte Umnutzung von einem Drittel des Gesamtablagerungsvolumens keine wesentliche Änderung der bestehenden Deponiegenehmigung darstellt, war laut Genehmigungsbehörde keine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Bautechnisch werde aber die gesamte Deponie nach dem Standard der Deponieklasse II ausgebaut. Zur bisherigen Genehmigung abweichend seien damit im Basis- und das Oberflächenabdichtungssystem jeweils eine zweite Abdichtungskomponente erforderlich. Eine Erweiterung des AVV-Abfallschlüsselkatalogs wurde von Terrag nicht beantragt.

Für den Betrieb der Deponie wurde von der Genehmigungsbehörde eine Sicherheitsleistung von 1,5 Mio € festgesetzt.

Der Planfeststellungsbeschluss ist hier abrufbar.

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