Zur Erfüllung ihrer Pflichten aus der EU-Altgeräterichtlinie (WEEE-Richtlinie) müssen Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten auch in anderen EU-Mitgliedstaaten registriert sein, sofern sie ihre Produkte dort vertreiben. Die Hamburger Take-e-way GmbH, die ihre Leistungen vor allem für kleinere und mittlere ...
Take-e-way: Hohe Nachfrage nach Auslandsregistrierungen
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