Streit um Giftschlammgrube Brüchau geht vors OVG

Der Streit um die umstrittene Sanierung der Giftschlammgrube Brüchau im Altmarkkreis Salzwedel in Sachsen-Anhalt geht in die nächste Runde. Wie der MDR berichtet, hat das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Diese richtet sich gegen den kürzlich durch das Verwaltungsgericht Magdeburg ergangenen Beschluss (EUWID 25/2026), die vom Gruben-Betreiber Neptune geplante und vom LAGB genehmigte Einkapselung der Grube vorerst zu stoppen.

In der auch „Silbersee“ genannten Obertagedeponie Brüchau wurden jahrzehntelang Gefahrstoffe der gesamten DDR abgelagert, darunter 27.000 Tonnen quecksilber- und strahlenbelastetes Material. Neptune Energy als Rechtsnachfolgerin der früheren Betreiber ist für die Sanierung des Altlastenstandorts verantwortlich und will die Abfälle vor Ort einkapseln. Umweltverbände und Anwohner fordern dagegen die vollständige Auskofferung, wofür sich auch der Landtag bereits 2020 ausgesprochen hatte.

Gegen die vom LAGB im August letzten Jahres genehmigte Einkapselung läuft beim Verwaltungsgericht Magdeburg ein vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) angestrengtes Klageverfahren. Einem Eilantrag des BUND, die Sanierung vorerst zu stoppen, gab das Gericht Anfang Juni statt. So hätte nach Auffassung des Gerichts vor der Genehmigung zunächst geprüft werden müssen, welche Auswirkungen die geplante Einkapselung auf die Umwelt haben kann.

Gegen diesen Beschluss legte das LAGB nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Magdeburg ein. Diese muss die Landesbehörde innerhalb eines Monats begründen. Mit einer Entscheidung durch das OVG ist laut MDR frühestens Anfang Juli zu rechnen.

Ob die Genehmigung zur Einkapselung rechtmäßig ist, muss noch im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Wann dieses ansteht, ist offen. (Eigener Bericht / dpa)

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