Steuernachzahlung für an Tafeln gespendetes Brot

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Weil ein Bäcker über Jahre hinweg kostenlos Brot an Bedürftige abgeben hat statt es über den Abfall zu entsorgen, soll er hierfür nach einer Steuerprüfung rund 5.000 € ans Finanzamt nachzahlen. Denn steuerrechtlich unterliegen Sachspenden an gemeinnützige Organisationen der Umsatzsteuer, heißt es in einem ...

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