Stadt Neuss muss dem Landrat im Streit um die Altpapiersammlung Auskunft erteilen

Kreis will Informationen über gewerbliche Sammlung der kommunalen AWL

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Die Stadt Neuss muss dem Landrat des Rhein-Kreises Neuss Auskunft geben über die Altpapiersammlung der kommunalen Abfall- und Wertstofflogistik Neuss GmbH (AWL). Das hat das Verwaltungsgericht Neuss Mitte August entschieden und damit eine Klage der Stadt Neuss gegen eine kommunalaufsichtliche Verfügung des Landrats ...

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