Die Staatsanwaltschaft Köln hat das Ermittlungsverfahren gegen zwei duale Systeme wegen des Verdachts des Mengenbetruges eingestellt. Es habe kein Tatnachweis geführt werden können, erklärten die Ermittler auf Anfrage von EUWID. Allerdings will sich das duale System, das Anzeige gegen zwei seiner Konkurrenten erhoben hatte, mit der Einstellung des Verfahrens nicht zufrieden geben.
Die Anzeigenerstatterin habe Beschwerde eingelegt, weshalb das Verfahren noch nicht endgültig abgeschlossen sei, so die Staatsanwaltschaft. Ob es vor diesem Hintergrund noch zur Anklageerhebung kommt, gilt indes als sehr fraglich. Denn Beschwerden gegen Einstellungsverfügungen gelten als selten erfolgreich.
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Staatsanwaltschaft Köln stellt Ermittlungen zum Mengenbetrug bei dualen Systemen ein