Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat entschieden, dass Sperrmüll nicht dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden muss, vielmehr kann er auch von gewerblichen Entsorgungsunternehmen gesammelt werden. (BVerwG 7 C 26.16 und 7 C 30.17 vom 23. Februar 2018). Die ...
Sperrmüll ist nicht überlassungspflichtig und damit privaten Sammlern zugänglich
Entscheidung des BVerwG / Zustimmung bei privater Entsorgungswirtschaft
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