Sonderabfallabgabe aus Hessen zurückerstattet

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Die Rückerstattung von Sondermüllabgaben aus Hessen in Höhe von 2,6 Mio DM hat die Sonderabfall-Management Rheinland-Pfalz mbH (SAM), Mainz, erreicht. Das Bundesverfassungsgericht hat die Abgabe, wie sie von Hessen erhoben wurde, für rechtswidrig erklärt. Daraufhin habe sich die SAM in den vergangenen Monaten ...

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