Zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg werden dazu führen, dass Sicherheitsleistungen in Form von „Harten Patronatserklärungen“ im Zuge von Anlagengenehmigungen in Brandenburg kaum noch in Frage kommen. In den beiden ...
Sicherheitsleistungen: Brandenburg stellt hohe Ansprüche an Patronatserklärungen
Köhler & Klett: Sicherungsmittel durch Urteile praktisch ausgeschlossen
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