Vor dem Verwaltungsgericht in Aachen hat ein Altkleidersammler mit Erfolg gegen Verwaltungsgebühren in Höhe von 300 € für die Anzeige einer Sammlung geklagt (Urteil vom 14.11.2013; Aktenz. 7 K 2922/12). Dem angefochtenen Gebührenbescheid fehle es schlicht an der erforderlichen Rechtsgrundlage, heißt es in dem ...
Sammlung: Gebühr für Anzeige ohne Rechtsgrundlage erhoben
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