„Sammler bleibt auch nach Abspaltung unzuverlässig“

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Ein bereits wegen Unzuverlässigkeit bekannter Sammler von Altkleidern kann sich nicht durch die gesellschaftsrechtliche Abspaltung seines Sammelbetriebes auf ein neues Unternehmen dem Vorwurf der Unzuverlässigkeit wirksam entziehen. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht Oldenburg in einem Urteil vom ...

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