SAM-Kurzinfo: Rechtssichere Verbringung von Alttextilien

In einer kompakten zweiseitigen Kurzinfo erläutert die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz (SAM) den rechtssicheren Umgang mit Altkleidern und Altschuhen bei der Abfallverbringung. Relevant ist die ab dem 21. Mai 2026 anzuwendende Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA), die u.a. die grenzüberschreitende Verbringung von als Abfall einzustufenden gebrauchten Kleidungsstücken und Schuhen regelt....

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