Unter Beachtung aller Wirkungskategorien stellt die Beseitigung von Klärschlamm die ökologisch vorteilhaftere Variante gegenüber der Klärschlammverwertung dar. Gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz entfalle demnach der Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung. Nach § 4 des Landesabfallgesetzes ...
Rückblende EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 6. März 2001
„Studie: Beseitigung ökologisch besser als Klärschlammverwertung“
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