Rückblende EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 30. Januar 2001

„Großentsorger dürfen nicht über Kölner Interseroh AG bestimmen“

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Die Rethmann AG & Co, Selm, hat wegen wettbewerbsrechtlicher Bedenken des Bundeskartellamtes im Entsorgungsmarkt von einem Erwerb der Mehrheit an der Interseroh AG, Köln, abgesehen. Sie werde außerdem ihre Anteile an der Interseroh von 24,9 Prozent auf maximal 15 Prozent reduzieren, teilte das Bundeskartellamt in ...

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