Dass Gewerbekunden für die Deponierung von Restmüll weniger zahlen müssen als private Haushalte hält das Verwaltungsgericht Kassel für einen „Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz“ des Artikels 3 des Grundgesetzes. Das geht aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil der 6. Kammer des ...
Rückblende EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 29. Oktober 2002
Unterschiedliche Deponiegebühren Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz
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