Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hält den deutschen Solidarfonds zur Abfallrückführung für einen Verstoß gegen das EG-Recht. In seinem Schlussantrag zur Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik kommt Generalanwalt Antonio Tizzano zu dem Ergebnis, dass die an den Fonds abgeführten ...
Rückblende EUWID berichtete in seiner Ausgabe vom 19. November 2002
„Beiträge zur Abfallrückführung sind ein Verstoß gegen EG-Recht“
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