RP genehmigt vorzeitigen Baubeginn für Klärschlammheizkraftwerk in Walheim

Das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart hat den vorzeitigen Beginn einiger Baumaßnahmen für das geplante Klärschlammheizkraftwerk Walheim zugelassen. Die Genehmigung sei nach umfassender und sorgfältiger Prüfung erteilt worden, teilte das RP mit. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des vorzeitigen Beginns seien gegeben, da der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg die von der Gemeinde Walheim erlassenen Veränderungssperren über das Gebiet des geplanten Standorts vorläufig außer Vollzug gesetzt habe.

Wie berichtet, will die EnBW Energie Baden-Württemberg AG die Monoverbrennungsanlage am bestehenden Kraftwerksstandort Walheim im Landkreis Ludwigsburg errichten. In der Anlage soll ausschließlich kommunaler Klärschlamm verbrannt werden. Sie wird für maximal 180.000 Tonnen entwässerten Klärschlamm sowie 5.000 Tonnen trockenen Klärschlamm ausgelegt sein, was einer Jahreskapazität von 50.000 Tonnen Klärschlamm-Trockenmasse entspricht. Die maximale Feuerungswärmeleistung der Anlage beträgt 15,1 MWth. Im ersten Quartal 2027 soll sie in Betrieb gehen.

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