Rheinbrücke rechtfertigt Wettbewerbsbeschränkung

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Das Oberlandesgericht Koblenz hat eine Entscheidung der Vergabekammer Rheinland-Pfalz bestätigt, wonach der Ausschluss eines Unternehmens von einer Auftragsvergabe aus Gründen des Standorts nicht zu beanstanden war (Az. 1 Verg 3/14 v. 22.07.2014). Eine gemeinsame Gesellschaft mehrerer rheinland-pfälzischer Städte ...

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