Refoplan-Projekt zur Erstellung eines Ersatzbaustoff-Katasters

Mit der am 1. August in Kraft tretenden Ersatzbaustoffverordnung werden die Anforderungen an die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen und deren Einbau in technische Bauwerke erstmals bundeseinheitlich geregelt. Die Verwendungen anzeigerpflichtiger mineralischer Ersatzbaustoffe sollen künftig elektronisch über ein zentrales Anzeigenportal in geodatenbasierte Datenbanken eingespeist und dokumentiert werden. Die konzeptionellen Vorarbeiten für die Errichtung eines solchen Ersatzbaustoff-Katasters sowie die Programmierung eines Prototyps hat das Umweltbundesamt nun in einem Forschungsprojekt ausgeschrieben. Die Angebotsfrist für das Refoplan-Vorhaben endet am 27. April.

Ziel des Katasters sei die Bereitstellung aller technisch und umweltbezogen relevanten Daten im Falle eines Rückbaus des technischen Bauwerks, um eine schadlose und ordnungsgemäße Verwertung oder Entsorgung zu gewährleisten, erläutert das UBA. Im Laufe der Verhandlung zur Mantelverordnung hatte der Bund zugesichert, dass er sich um die Vorarbeiten zur Erstellung des Katasters kümmert. Die Forschungsergebnisse sollen dann von den Bundesländern genutzt werden können, um jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich eine Datenbank aufzubauen und zu betreiben. Zudem soll im Rahmen des Forschungsprojekts gutachterlich geklärt werden, ob es Bedarf für ein 17. Ersatzbaustoff-Kataster für Bundesvorhaben wie Bundesautobahnen gibt, und wenn ja, soll ein entsprechendes Bundes-EB-Kataster programmiert werden.

Die Ausschreibungsunterlagen sind hier abrufbar.

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