Die Bundesregierung hat den in maßgeblichen Teilen bereits bekannt gewordenen „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen“ offiziell den Verbänden vorgelegt: Während Teil 1 allgemeine Bestimmungen enthält und Teil 2 detailliert die Entlastung der Letztverbraucher regelt, birgt vor allem der Teil 3 für die Abfallwirtschaft wie auch die erneuerbaren Energien Brisanz. Denn darin ist bestimmt, wie wesentliche Ausgaben für den Teil 2 finanziert werden sollen: Durch eine „Abschöpfung von Überschusserlösen“....
Referentenentwurf zur Abschöpfung von Übergewinnen der Stromerzeuger vorgelegt
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