Recyclingverbände warnen EU-Kommissarin Ribera vor Exportbeschränkungen für Schrott

Die deutschen Recyclingverbände BDSV, VDM und bvse haben die von der EU diskutierten Exportbeschränkungen für Stahl- und Metallschrotte scharf kritisiert. In einem gemeinsamen Schreiben an Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission und Wettbewerbskommissarin, warnen sie vor einem „Schrottpatriotismus“, der funktionsfähige Märkte beeinträchtige und Klimaziele sowie Investitionen gefährde. Bestätigt in ihrer Kritik sehen sich die Verbände in einem in ihrem Auftrag erstellten Gutachten der Krefelder Rechtsanwältin Karin Gollan.

Im Fokus der Verbändekritik stehen unter anderem die neue Abfallverbringungsverordnung, der Critical Raw Materials Act (CRMA) und der European Steel and Metals Action Plan (SMAP). Sie sehen darin Bestrebungen, Schrottexporte in Drittstaaten politisch zu begrenzen oder faktisch unmöglich zu machen. Aus Sicht der Branche besteht jedoch kein Mangel an Schrott. Vielmehr würden funktionierende Recyclingmärkte zugunsten der primären Stahl- und Metallindustrie kaputtreguliert, um Beschaffungspreise zu drücken. „Es geht nur um den Versuch den Marktpreis zu drücken“, sagt BDSV-Geschäftsführer Guido Lipinski.

Die Verbände verweisen darauf, dass rund 59 Prozent der Stahlproduktion in der EU bereits auf recyceltem Schrott basieren und die deutsche Recyclingwirtschaft aus mehreren tausend Unternehmen mit zehntausenden Arbeitsplätzen besteht. „Ausgerechnet die Unternehmen, die seit Jahrzehnten echte Kreislaufwirtschaft praktizieren, sollen jetzt die Zeche für eine kurzsichtige Industriepolitik zahlen“, kritisiert bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.

Verbände gegen Protektionismus und für investitionsfreundliche Rahmenbedingungen

Aus Sicht von BDSV, VDM und bvse würden Exportbeschränkungen Investitionen in zusätzliche Kapazitäten, moderne Aufbereitungstechnik und höhere Schrottqualitäten erschweren. Das Signal an den Markt laute, dass Absatzwege politisch verengt werden könnten. Dies untergrabe die für die Transformation zur schrottbasierten Stahlproduktion („Green Steel“) notwendige Investitionssicherheit. Statt protektionistischer Maßnahmen fordern BDSV, VDM und bvse verlässliche, investitionsfreundliche Rahmenbedingungen, um zusätzliche Recyclingkapazitäten und innovative Technologien aufzubauen.

Weiterhin erinnern die Verbände Wettbewerbskommissarin Ribera an ihre besondere Verantwortung, Grundsätze des freien und fairen Wettbewerbs auch gegenüber „industriepolitischen Begehrlichkeiten“ zu verteidigen. Maßnahmen, die funktionsfähige Märkte künstlich abschotten, stünden im Spannungsfeld zu wettbewerbs- und handelspolitischen Leitplanken der EU. „Protektionismus hilft weder dem Klima noch dem Standort Europa“, warnt VDM-Hauptgeschäftsführer Ralf Schmitz. „Wer Europa abschottet, schwächt die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Recyclingwirtschaft – und macht die europäische Industrie langfristig abhängiger statt unabhängiger.“

Hinter der Forderung nach einer Beschränkung von Schrott- und Metallexporten aus der EU stehen vor allem die europäischen Herstellerverbände der Stahl- und Aluminiumwirtschaft, Eurofer und European Aluminium. Sie warnen vor einem verstärkten „Schrottabfluss“ und einer Gefährdung der Versorgungslage, was von Recyclingverbänden verneint wird.

Rechtsgutachten: Exportbeschränkungen ungeeignet zur Lösung der Probleme

Das Gutachten von Karin Gollan kommt zu dem Ergebnis, dass Exportverbote oder -beschränkungen für Stahl- und Metallschrott weder erforderlich noch geeignet seien, die Krise der europäischen Stahl- und Metallindustrie zu lösen. Die wesentlichen Probleme der Branche sieht die Juristin in hohen Energiekosten, globalen Überkapazitäten, US-Zöllen und einer schwachen Nachfrage in zentralen Abnehmersektoren wie Bau und Automobilindustrie. Exportüberschüsse bei Schrott seien vor allem Folge einer schwachen Binnennachfrage, nicht Ausdruck einer Versorgungsgefährdung.

Für Stahlschrott verweist das Gutachten darauf, dass das Schrottaufkommen in der EU den Bedarf der Werke übersteige. In Deutschland standen 2023 dem inländischen Einsatz von rund 15,3 Mio. Tonnen Stahlschrott insgesamt deutlich höhere verfügbare Mengen gegenüber; nicht im Inland absetzbare Mengen wurden exportiert.

Dabei geht der überwiegende Teil der deutschen Schrottexporte in andere EU-Mitgliedstaaten; Exporte in Drittstaaten – vor allem in die Türkei – machen einen geringeren Anteil aus. Es sei nicht erkennbar, dass Nachfrager aus Deutschland oder anderen EU-Ländern diese Mengen benötigten oder in Zukunft benötigen werden, schreibt Gollan in ihrem Gutachten und verweist auch auf den Nettoexportüberschuss der EU-27. Der Absatz von Schrott in Drittstaaten sei und bleibe in erster Linie eine Reaktion auf die nachlassende Nachfrage in der EU. Die Versorgungssicherheit der europäischen Stahlwerke sei nach den vorliegenden Daten nicht gefährdet.

Warnung: Exportbeschränkungen führen zu Preisverfall und rückläufigen Investitionen

Nach Einschätzung Gollans würden Exportbeschränkungen zu Übermengen und Preisverfall im EU-Markt führen. Dies würde die überwiegend mittelständisch geprägte Recyclingwirtschaft wirtschaftlich unter Druck setzen und Investitionen in Sortier- und Aufbereitungstechnik erschweren. Langfristig könne dies zu einem Rückgang der Sammelmengen und einem Abbau von Recyclingkapazitäten führen und damit die Verfügbarkeit hochwertiger Sekundärrohstoffe für die Dekarbonisierung der Stahlproduktion beeinträchtigen.

Verstoß gegen internationale Handelsregeln

Rechtlich bewertet das Gutachten EU-weite Exportbeschränkungen für Stahlschrott als hoheitliche Wettbewerbsbeschränkung, die den Nachfragewettbewerb aus Drittstaaten ausschaltet. Zudem stünde eine Exportbeschränkung in Konflikt mit anderen handelsrechtlichen Regeln, wie dem OECD-Beschluss zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen zur Verwertung, dem Basler Übereinkommen sowie den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO). Exportbeschränkungen für nicht verunreinigtem ungefährlichen Stahlschrott seien in diesen Regimen nicht vorgesehen. Ausnahmen etwa zum OECD-Beschluss müssten insbesondere dem Gesundheits- und Umweltschutz dienen und stichhaltig begründet werden. Ein schärferes Kontrollregime für OECD-Länder außerhalb der EU – etwa die Türkei – hält Gollan für nicht begründbar.

Für andere Metallschrotte – insbesondere Aluminium- und Kupferschrott – kommt Gollan zu ähnlichen Bewertungen. Auch hier sieht sie ausreichend Schrottmengen in der EU sowie funktionierende Weltmärkte. Exportüberschüsse seien Ausdruck fehlender Produktionskapazitäten bzw. schwacher Nachfrage in der EU. Exportverbote oder -beschränkungen würden die Recycler vom Weltmarkt abkoppeln, ein Überangebot im Binnenmarkt erzeugen, Preise unter Weltmarktniveau drücken und Investitionen in Erfassung, Sortierung und Recyclingtechnologien bremsen. Die rechtlichen Bedenken gegenüber OECD-, Basel- und WTO-Regeln würden in diesen Segmenten gleichermaßen greifen.

BDSV, VDM und bvse fordern die EU-Kommission vor diesem Hintergrund auf, von marktabschottenden Exportverboten oder faktischen Exportbeschränkungen abzusehen. Protektionistische Eingriffe schwächten nach Einschätzung der Verbände die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Recyclingwirtschaft und erhöhten langfristig die Abhängigkeit der Industrie von Rohstoffimporten. Erforderlich sei vielmehr eine kohärente Politik, die Wettbewerb, Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft gemeinsam betrachtet und die Recyclingwirtschaft als Teil der Lösung – und nicht als Teil des Problems – versteht.

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