Recyclingverbände fordern Nachbesserungen beim Gesetzentwurf zur Strompreisbremse

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Im Hinblick auf die anstehenden Entscheidungen des Bundestags und Bundesrats zur Strompreisbremse (StromPBG) fordern BDSV, BDE, bvse und VDM dringend Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Aus Sicht der Verbände bestehe ein erheblicher Widerspruch zu den von der Bundesregierung angekündigten und für die mittelständisch geprägte Recyclingwirtschaft dringend erforderlichen schnellen Krisenhilfen, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung.

Dabei reichen die Kritikpunkte von zu hohen bürokratischen Hürden über die Gefahr einer Rückforderung und Wettbewerbsverzerrung bis hin zur Nichtberücksichtigung des Sektors „Rückgewinnung sortierter Werkstoffe“ im Krisenrahmen der Europäischen Kommission mit besonders von hohen Energiepreisen betroffen Wirtschaftszweigen.

„Die geplanten, völlig neuen Prüfverfahren mit absoluten und relativen (Preis)Deckeln, kurzen Antragsfristen, Mitteilungspflichten, der Einführung neuer Begrifflichkeiten und anderer komplexen Regelungen sind vor allem neue bürokratische Hindernisse und gerade daher keine kurzfristige Hilfe für die betroffenen Unternehmen“, kritisieren die Recyclingverbände. Außerdem werde die Entlastung in vielen Gruppen von einer vorherigen behördlichen Genehmigung abhängig gemacht und die Liquidität dieser Unternehmen so erheblich belastet. Es sei zu erwarten, dass viele Unternehmen den bürokratischen Aufwand nur mit Unterstützung externer Berater werden meistern können. Insbesondere für mittelständische Unternehmen, und damit auch für die überwiegend mittelständisch geprägte Entsorgungswirtschaft, werde es deshalb formell und materiell deutlich erschwert, in den Genuss der Entlastungen zu kommen. Es sei daher unbedingt erforderlich, die Nachweispflichten und den Antragsprozess so einfach wie möglich zu gestalten. So sollten etwa zur Nachweisführung einfache Meldungen an die Energieversorger ausreichen, fordern die vier Verbände.

Gefahr von Rückforderungen

Zudem seien die Mitgliedsunternehmen der Gefahr einer Rückforderung der Beihilfen ausgesetzt: Der Vorbehalt der Rückforderung bis zur Wertstellung des Ausgleichs der Jahresendabrechnung des Kalenderjahrs 2023 zwinge die Unternehmen zu Rückstellungen, womit die beabsichtigten Entlastungen konterkariert würden. Der Rückforderungsvorbehalt müsse deshalb deutlich einfacher geregelt werden und sei auf die mögliche Überschreitung der Höchstgrenze zu begrenzen. Zudem würde die geplante Definition zur Energieintensität im StromPBG, die sich auf das Jahr 2021 und das erste Halbjahr 2022 bezieht, vielen Unternehmen nicht helfen, da die stärksten Kostensteigerungen erst im Jahr 2023 erfolgten.

Korrekturbedarf am Gesetzesentwurf sehen die Verbände auch darin, dass die einzelnen Standorte verbundener Unternehmen, die autark Energie beziehen und den Letztverbraucher darstellen, anders zu behandeln sind als nicht verbundene Unternehmen. Dies stelle eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten mittelständischer Unternehmen dar. So würde z.B. ein verbundenes Unternehmen mit zehn Standorten bei einem maximalen Gesamtentlastungsbetrag von zwe bis vier Mio € eine Entlastung von 200.000 bis 400.000 € pro Standort erhalten, ein nicht verbundenes aber zwei Mio bis vier Mio € für einen Standort. Entscheidend sollte hier nicht die Art der Gesellschaft, sondern vielmehr die Frage sein, ob das Unternehmen Letztverbraucher ist oder nicht.

Darüber hinaus bestehe die Gefahr, dass viele Unternehmen ohne Energie-Versorgungsvertrag ins neue Jahr gehen. Dies sei für den Industriestandort Deutschland untragbar und schrecke insbesondere zukünftige Investoren erheblich ab. Daher fordern die Verbände „dringend eine Gewährleistung der Versorgung mit Energie, nicht nur für Endverbraucher, sondern auch für letztverbrauchende Unternehmen“.

Fehlende Berücksichtigung des Sektors „Rückgewinnung sortierter Werkstoffe“

Besonders kritisch sehen die Verbände der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft, dass der Sektor „Rückgewinnung sortierter Werkstoffe“ durch das StromPBG erneut von der Liste der Sektoren und Teilsektoren, die nach dem befristeten Krisenrahmen der Europäischen Kommission besonders von hohen Energiepreisen betroffen sind, ausgenommen wird. Durch die seitens der EU geschaffenen zusätzlichen, kriegsbedingten Förderprogramme bestehe die Möglichkeit, auch Wirtschaftszweige zu fördern, die nicht in den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) enthalten sind, heißt es in der Verbändeerklärung. Dennoch werde auch in dem jetzigen Gesetzentwurf die „Rückgewinnung sortierter Werkstoffe“ nicht berücksichtigt.

Es seien die Unternehmen der Entsorgungs- und Recyclingbranche, die durch Sammlung, Sortierung und Aufbereitung dafür Sorge tragen, dass der verarbeitenden Industrie genügend energieschonende Recyclingrohstoffe zur Verfügung stehen, betonten BDE, BDSV, bvse und VDM. Diese Rohstoffe würden im Wesentlichen nicht händisch sortiert, sondern energieintensiv aufbereitet. Hier stünden die Unternehmen der Recyclingwirtschaft den Produktionsbetrieben in der Betroffenheit durch die Energiekrise gleich. „Dass die Herstellung spezieller Produkte volkswirtschaftlich als förderungswürdiger angesehen wird als die Träger einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft, hinterfragt den Sinn und Zweck sowie die Zielsetzung des europäischen Green Deals.“

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