Recyclingverbände fordern Klarheit über neue EU-Auditpflichten für Abfallexporte

Recycling Europe weist Rufe nach Beschränkungen für Altpapier zurück

Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) hat gemeinsam mit anderen europäischen Branchenverbänden einen dringenden Appell an die EU-Kommission gerichtet, rasch Klarheit über die geplanten Auditverpflichtungen im Rahmen der neuen EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) zu schaffen.

Über die europäische Branchenplattform Recycling Europe hat sich der bvse an einem Positionspapier beteiligt, das auf erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheiten für Unternehmen der Recyclingwirtschaft hinweist, wie der Verband mitteilt.

Die verpflichtenden externen Audits für Empfängeranlagen in Drittstaaten, die aus der EU exportierte Abfälle verwerten, sollen ab dem 21. Mai 2027 gelten. Gleichzeitig wolle die EU-Kommission erst im November 2026 festlegen, in welche Nicht-OECD-Länder bestimmte Abfälle künftig überhaupt exportiert werden dürfen, kritisiert der bvse. Zu diesem Zeitpunkt ist die Veröffentlichung der künftigen „Staatenliste“ geplant. Die Vorbereitungen dafür sind im vergangenen Jahr angelaufen.

Aus Sicht der Branche entsteht ein massiver Planungsengpass: Unternehmen müssten innerhalb weniger Monate entscheiden, mit welchen Partneranlagen sie künftig zusammenarbeiten können, Audits organisieren und die Anerkennung durch Behörden sicherstellen – ohne klare Vorgaben zu Kriterien, Verantwortlichkeiten oder gegenseitiger Anerkennung von Prüfungen, so der bvse.

„Regulatorischer Nebel“

„Der derzeitige Zustand gleicht einem regulatorischen Nebel“, sagt Romy Kölmel, Referentin beim bvse und Vizepräsidentin der Altpapiersparte von Recycling Europe. „Unternehmen sollen sich auf neue Auditpflichten vorbereiten, wissen aber weder, welche Standards genau gelten noch welche Anlagen in Drittstaaten künftig überhaupt beliefert werden dürfen.“

Kölmel warnt, dass die fehlende Planungssicherheit bereits jetzt Auswirkungen auf internationale Geschäftsbeziehungen habe: „Wenn Exportmöglichkeiten faktisch von heute auf morgen unsicher werden, droht ein De-facto-Exportstopp. Das macht die EU schon jetzt zu einem unattraktiven Handelspartner für Recyclingunternehmen in Nicht-OECD-Ländern und gefährdet die optimale Nutzung von Sekundärrohstoffen, für die es innerhalb der EU keine stofflichen Verwertungsmöglichkeiten gibt.“

Das gemeinsame Positionspapier der europäischen Recyclingverbände mache deutlich, dass die Branche die Umweltziele der neuen Abfallverbringungsverordnung ausdrücklich unterstütze. Entscheidend sei jedoch eine klare, praktikable und koordinierte Umsetzung der Regeln, so der bvse.

Leitlinien und gegenseitige Anerkennung

Konkret fordert Recycling Europe von der EU-Kommission unter anderem mehr Transparenz beim Verfahren zur Zulassung von Nicht-OECD-Ländern für Abfallexporte, Leitlinien zur praktischen Anwendung der Auditpflichten nach Artikel 46 der VVA, gegenseitige Anerkennung der Audits in den EU-Mitgliedstaaten sowie realistische Umsetzungsfristen, etwa durch eine Verschiebung der Auditpflicht um mindestens sechs bis zwölf Monate.

Ebenso sollten die Rollen der unterschiedlichen Beteiligten und ihre Verantwortungsbereiche klar definiert werden. Dazu gehören auch die rechtliche Funktion des künftigen EU-Auditregisters und die grundsätzlichen Regeln für Validierung, Anerkennung und Haftung.

Kölmel betonte die Bereitschaft der Recyclingunternehmen, die neuen Anforderungen umzusetzen. „Doch ohne klare Regeln und ausreichende Vorbereitungszeit drohen Handelsstörungen und Marktverwerfungen – mit negativen Folgen für funktionierende internationale Recyclingketten.“ Der bvse ruft die EU-Kommission daher auf, zeitnah für verbindliche Klarstellungen zu sorgen und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine koordinierte Umsetzung der neuen Vorgaben sicherzustellen.

Umweltgerechte Behandlung gewährleisten

Die Auditpflicht war im Zuge der jüngsten großen Überarbeitung der EU-Abfallverbringungsverordnung eingeführt worden. Sie zielt darauf ab, die umweltgerechte Behandlung exportierter Abfälle in der Empfängeranlage sicherzustellen. Der EU-Exporteur muss dazu einen externen Dritten beauftragen, diese Anlagen zu auditieren, oder er kann einen Bericht über einen durchgeführten Audit erwerben. Dessen Auftraggeber muss die Ergebnisse „zu fairen wirtschaftlichen Bedingungen“ zur Verfügung stellen. Die EU-Kommission wird ein Register der erfolgreich durchgeführten Audits führen.

Beim Audit gefordert sind sowohl Dokumenten- als auch physische Kontrollen. Ein externer Dritter muss über geeignete Qualifikationen verfügen, unabhängig von der Anlage und von einer nationalen amtlichen Stelle akkreditiert worden sein. Kriterien für die Prüfung der Anlage sind in einem Anhang der VVA festgelegt.

Recycling Europe weist darauf hin, dass die Forderungen des Positionspapiers nicht nur auf Rückmeldungen von Entsorgern und Recyclern aus zahlreichen Sektoren basieren, sondern auch auf Feedback von zuständigen nationalen Behörden. Falls die aktuellen rechtlichen und operativen Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Audit-Rahmen nicht bereinigt werden, können sie die Einhaltung der Vorschriften untergraben, Handelsströme stören und den Markt erheblich fragmentieren, warnt der Verband, und das obwohl Betreiber und Anlagen in Drittstaaten bereit seien, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und diese einzuhalten.

Warnung vor Beschränkungen im Handel mit Altpapier

Zuvor hatte der europäische Dachverband vor möglichen Beschränkungen im Handel mit Altpapier gewarnt. Hintergrund sind politische Initiativen, welche die Ausfuhr von Altpapier zunehmend kritisch betrachten und als Risiko für die industrielle Souveränität Europas darstellen.

Aus Sicht des Verbandes greift diese Darstellung jedoch zu kurz. Das europäische Recyclingsystem erzeuge strukturell mehr Altpapier, als von der Papierindustrie in Europa aufgenommen werden könne. Exporte seien daher kein Problem, sondern ein notwendiger Mechanismus, um überschüssiges Material weiter in Nutzung zu halten.

Ohne Zugang zu internationalen Absatzmärkten drohten laut Recycling Europe geringere Altpapierpreise, steigende Lagerhaltungsrisiken sowie sinkende Anreize für die Sammlung von Altpapier. Da Recyclingmärkte grundsätzlich nachfragegetrieben seien, schaffe eine Beschränkung des Handels keine zusätzlichen Recyclingkapazitäten in Europa. Stattdessen könnten Marktverzerrungen entstehen, Investitionen ausgebremst und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Recycler geschwächt werden.

Zugleich verweist der Verband darauf, dass Ausfuhren von Altpapier bereits strengen EU-Vorschriften unterliegen. Mit der überarbeiteten europäischen Abfallverbringungsverordnung seien die Anforderungen an Kontrolle, Rückverfolgbarkeit und Einhaltung der Vorgaben weiter verschärft worden. Bevor zusätzliche Beschränkungen eingeführt würden, sollte nach Auffassung von Recycling Europe zunächst bewertet werden, welche Auswirkungen diese neuen Regeln auf Handelsströme und Marktbedingungen tatsächlich haben.    

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