Recyclingfähigkeit: ZSVR veröffentlicht neuen Standard

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat gestern den überarbeiteten Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen veröffentlicht. In Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt wurden in der mittlerweile vierten Ausgabe einige Passagen geändert, wie etwa eine Nachweisregelung für schlecht recycelbare faserbasierte Verbundverpackungen.

Laut ZSVR werden im Zuge des „Kunststoff-Bashings“ immer mehr faserbasierte Verpackungen produziert, in denen unter anderem Teigwaren, Kaffee oder Wurst vertrieben werden. Diese suggerierten den Verbrauchern zwar einen ökologischen Mehrwert, ließen sich allerdings oftmals schlechter recyceln als sortenreine Kunststoffverpackungen. Die Recyclingfähigkeit von faserbasierten Verpackungen hängt im Wesentlichen davon ab, ob sich die Fasern im Recyclingprozess lösen und dadurch wieder zu neuen Fasern verarbeitet werden können. Im aktuellen Mindeststandard wurde auf diese Problematik mit einer Nachweispflicht reagiert: Für faserbasierte Verbundverpackungen (mit Ausnahme von Flüssigkeitskartons), die nicht typischerweise trockene Füllgüter enthalten, muss nun immer ein Nachweis über die Recyclingfähigkeit erbracht werden. Gleiches gilt für Papierverpackungen, die Flüssiges oder Pastöses enthalten.

Auch für das Recycling von Glasflaschen gibt es Änderungen: Netze und Körbe um die Flaschen erschwerten oder verhinderten das Recycling. „Bei Korbflaschen ist grundsätzlich von einem Totalverlust des Glasanteils auszugehen“, heißt es im Mindeststandard dazu. Der diesjährige Standard lege einen Schwerpunkt auf derartige Recycling-Unverträglichkeiten. Diese würden auch weiterhin im Fokus stehen. Basierend auf den Ergebnissen von künftigen Studien seien noch präzisere Regelungen in diesem Bereich geplant, teilte die ZSVR weiter mit.

Auch zu Produktresten wie Nagellack, Bitumen, Wachs, die in Verpackungen haften, äußert sich die ZSVR: Nagellack, der im Fläschchen verbleibe oder Bitumen, das im Eimer klebe, wirken sich unter Umständen auch negativ auf die Recyclingfähigkeit der Verpackung aus. Laut ZSVR ist der Einzelfall hierbei entscheidend. Die Einflüsse der Produktreste müssten bei der Bemessung der Recyclingfähigkeit zwingend berücksichtigt werden.

Der Zentralen Stelle zufolge haben sich die drei Standard-Kriterien, die im neuen Mindeststandard als grundlegende Struktur beibehalten werden, bewährt. So müssen bei der Frage, ob eine Verpackung gut recycelbar ist, die  Verwertungsinfrastruktur, die Sortier- und Trennbarkeit der Verpackung sowie die Recyclingunverträglichkeiten geprüft und berücksichtigt werden.

Die Stiftung sieht zwar deutliche Fortschritte beim recyclinggerechten Design von Verpackungen, aber beobachtet auch über Verbundverpackungen hinaus weitere Trends bei Verpackungen, die nicht vorteilhaft für das Recycling seien. Beispiele für kontraproduktive Entwicklungen in der Verpackungsindustrie seien der zunehmende Anteil an PET-Folien und -Schalen sowie beidseitig beschichtete Papierbecher, die zu Lasten der Recyclingfähigkeit gehen. Konkret wird für PET-Schalen vom neuen Mindeststandard nun ein Einzelnachweis für das Recycling verlangt.  Auch der steigende Anteil von Verpackungen aus Materialien wie Holz, Bambus oder Textilien wird kritisiert. Da diese gar nicht erst aussortiert werden, sei die Recyclingfähigkeit nach Mindeststandard gleich Null. Sie werden in der Praxis nicht recycelt, sondern in der Regel verbrannt.

Im Mindeststandard hat die ZSVR zudem Verpackungsfolien aus PE/PA-Verbunden neu eingestuft: Seit dem 1. September sind solche coextrudierte Mehrschichtfolien darin als recycelbar anerkannt. „Wir begrüßen die Entscheidung der ZSVR“, so BASF-Manager Rolf-Egbert Grützner. Die neue Einstufung geht auf Untersuchungen der Prüf- und Zertifizierungseinrichtung Cyclos-HTP im Auftrag von BASF zurück.

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