
Mit einer überarbeiteten Version ihrer Recyclability Methodology reagiert die Initiative Recyclass auf bevorstehende gesetzliche Vorgaben aus der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und setzt ein Signal für mehr Transparenz und Effizienz im Kunststoffrecycling. Die europaweit anerkannte Non-Profit-Initiative, die auf die Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Kunststoffverpackungen zielt, hat ihre Klassifizierungssystematik grundlegend vereinfacht.
Die neue Methodologie reduziert die bisher sechs Recyclingklassen auf drei: Verpackungen, die zuvor in den Klassen D, E und F eingestuft waren, gelten nun einheitlich als „nicht recycelbar“. Dies soll Klarheit schaffen und die Industrie bei der Entwicklung recyclinggerechter Verpackungen unterstützen.
Darüber hinaus wurden die Schwellenwerte für den recycelbaren Kunststoffanteil an die aktuellen Vorschläge der PPWR angepasst. Diese Änderungen flossen auch direkt in das Recyclass-Audit für Kunststoffverpackungen ein, das als Prüfgrundlage für die Vergabe von Recyclass-Zertifikaten dient.
„In den vergangenen zehn Jahren hat Recyclass verlässliche und praxisnahe Werkzeuge sowie Zertifizierungen entwickelt, um die Kreislauffähigkeit von Kunststoffen zu fördern. Mit dem aktuellen Update optimieren wir die Methodologie weiter und richten sie auf die kommenden regulatorischen Anforderungen aus“, erklärt Paolo Glerean, Vorsitzender von Recyclass.
Ziel der Aktualisierung sei es, der Industrie ein wissenschaftlich fundiertes und robustes Bewertungsinstrument an die Hand zu geben, das die Umsetzung der neuen Recyclingziele erleichtert und gleichzeitig Innovationsspielräume eröffne.
Fabrizio Di Gregorio, Technischer Direktor bei Plastics Recyclers Europe und Leiter der Recyclass-Initiative, erklärte anlässlich der Plastics Recycling Show Europe (PRSE) in Amsterdam, es sei zwar unklar, inwieweit der delegierte Rechtsakt zur PPWR die von Recyclass entwickelten Methoden für die Beurteilung der Recyclingfähigkeit übernehmen werde. 2028, wenn die Leitlinien für die Recyclingfähigkeit bzw. das Design-for-Recycling von der EU-Kommission veröffentlicht werden, sei es aber zu spät, um sich für die bis 2030 zu erreichenden Ziele vorzubereiten. Ein Vertreter der EU-Kommission riet im Rahmen seines Vortrags zu dem delegierten Rechtsakt bei der PRSE ebenfalls dazu, zwischenzeitlich den verfügbaren technischen Richtlinien der Industrie oder nationalen Regeln zu folgen.



