Prozesseröffnung: Arbeiter bei Müllentsorgung getötet

Rund zehn Monate nach einem tödlichen Unfall mit einem Müllwagen in Nordrhein-Westfalen ist Ende Dezember Anklage gegen zwei Personen wegen fahrlässiger Tötung erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft Paderborn teilte mit, sie habe gegen den Fahrer und den Halter des Müllwagens Anklage vor dem Amtsgericht in Höxter erhoben. Die Hauptverhandlung solle am 3. April beginnen.

Anfang März 2023 war ein Mitarbeiter eines Entsorgungsunternehmens in Beverungen zwischen dem Fahrzeug und einem Baum eingeklemmt und tödlich verletzt worden. Der 49-Jährige hatte damals laut Anklage bemerkt, dass eine Mülltonne nicht entleert worden war, hatte die hinten am Fahrzeug befindliche Klingel betätigt und sich auf die ebenfalls hinten angebrachte Trittstufe gestellt. Der Fahrer habe den Rückwärtsgang eingelegt, sich dabei aber nicht vergewissert, wo sich sein Kollege in dem Moment befand. Er sei zudem „aufgrund einer leichten Unachtsamkeit „vom Weg abgekommen und mit einem Baum kollidiert. Der 49-Jährige wurde eingeklemmt und starb noch an der Unfallstelle.

Rückwärtsfahrten bei der Abfallsammlung sollten aufgrund der damit verbundenen Risiken laut der Branchenregel „Abfallsammlung“ 114-601 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eigentlich nur in Ausnahmefällen und mit größter Sorgfalt durchgeführt werden. Die Branchenregel gilt seit Ende 2016. Danach sind Sammelfahrten so zu organisieren, dass möglichst keine Rückwärtsfahrten erforderlich sind. Sind Rückwärtsfahrten dennoch notwendig, ist mittels Gefährdungsbeurteilung festzulegen, wie die gefahrlose Rückwärtsfahrt in dieser Situation durchzuführen ist. (dpa/eigener Bericht)

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