Projekte für Klärschlammverbrennungsanlagen leiden unter gestiegenen Baukosten

Der Bau neuer Monoverbrennungsanlagen für Klärschlamm ist ins Stocken geraten. Ein großer Teil der Projekte kämpfe aufgrund gestiegener Baukosten mit Problemen bei der Finanzierung, berichtet Ecoprog. Das Beratungsunternehmen sieht daher auch die Umsetzung der Klärschlammverordnung in Gefahr.

Derzeit sind laut Ecoprog in Deutschland 36 Monoverbrennungsanlagen in Betrieb, die kommunale Klärschlämme verbrennen. Zusätzlich listet das Unternehmen in seiner aktualisierten Marktstudie 54 weitere bekannte Projekte für den Bau zusätzlicher Monoverbrennungsanlagen auf. In vielen Fällen seien die Kosten im Anlagenbau aber zuletzt stark gestiegen. Bei der Ausschreibung der Bauleistung würden inzwischen oft deutlich höhere Kosten aufgerufen als bisher geplant, so die Beratungsfirma.

Durch die hohen Kosten gerate die Umsetzung der Projekte vielerorts unter Druck. Als Beispiel verweist Ecoprog etwa auf Kiel, wo die gemeinsam von Stadt und Remondis geplante 80-Mio-€-Anlage aus Kostengründen vorerst gestoppt wurde. Auch in Gersthofen bei Augsburg soll die Realisierung erneut geprüft werden, heißt es von Ecoprog. Hier wollte MVV ursprünglich für 40 Mio € eine Anlage mit einer Kapazität von 85.000 Tonnen im Jahr errichten. Gegenüber der Augsburger Allgemeinen hatte MVV bereits im letzten Herbst mit Verweis auf die hohen Baukosten angekündigt, das Projekt nochmals auf den Prüfstand zu stellen. Zum Zeitplan verweist das Unternehmen in seiner Projektbeschreibung aktuell nur auf den Genehmigungsbescheid, der im ersten Quartal erwartet wurde.

Und in Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Gesellschafter der Klärschlammkooperation KKMV bereits Ende letzten Jahres dazu entschieden, die Kapazität der geplanten Verbrennungsanlage in Rostock deutlich zu verringern. Statt der ursprünglich geplanten Behandlungskapazität von 100.000 Tonnen soll die Anlage künftig nur noch bis zu 50.000 Tonnen Klärschlamm im Jahr verbrennen können.

„Natürlich war es immer klar, dass nicht alle Projekte am Ende auch realisiert werden; schließlich konkurrieren einige Projekte um die gleichen Klärschlammmengen. Dennoch war auch unser Eindruck lange, dass bis 2029 grundsätzlich ausreichende Kapazitäten errichtet werden“, so Ecoprog-Geschäftsführer Mark Döing. „Aktuell werden aber auch Projekte überprüft, deren Realisierung wir bislang als sicher angenommen haben.“

Aus Sicht des Beratungsunternehmens führen die hohen Kosten für die Errichtung der Verbrennungsanlagen auch dazu, dass die Neigung kleinerer Kläranlagen, die bei ihnen anfallenden Klärschlämme in die Verbrennung zu geben, weiter sinkt. Anlagen mit einer Kapazität von bis zu 50.000 Einwohnerwerten sind zwar vom ab 2029 geltenden Ausbringungsverbot nicht betroffen. Werde dieses Verbot aber auch auf den Klärschlamm aus diesen kleineren Anlagen ausgedehnt, könnten unter Umständen zu wenig Verbrennungskapazitäten vorhanden sein, warnt Ecoprog.

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