Private Entsorgerverbände erneuern Kritik am Kreislaufwirtschaftsgesetz

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Zum einjährigen Jubiläum des Inkrafttretens des Kreislaufwirtschaftsgesetzes haben die Verbände der privaten Entsorgungswirtschaft ihre Kritik an der Novelle wiederholt. Das Gesetz liefere keine Anreize für mehr Recycling und habe eine Schieflage zugunsten der kommunalen Entsorgungswirtschaft, so BDE und bvse.

„Wir vermissen einerseits ambitionierte Recyclingquoten, die – weil es um das Ziel 2020 geht – über das bereits heute in Deutschland erreichte Maß von 65 Prozent hinausgehen sowie ein klares Bekenntnis zur stofflichen Verwertung durch strikte Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth. Darüber hinaus seien die Befürchtungen des Verbandes hinsichtlich gestiegener Rechtsunsicherheit und der weitgehenden Verdrängung der gewerblichen Sammlung begründet gewesen.

Für den bvse nutzen die Kommunen das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz zur Bildung von Monopolen. Die Politik habe ein Gesetz gemacht, das die Kommunen einseitig gegenüber der privaten Recycling- und Entsorgungswirtschaft gestärkt habe. „Viele Kommunen haben diesen Ball aufgenommen, missbrauchen die neuen Spielräume für ihre wirtschaftlichen Interessen und versuchen nun private Sammlungen zu verbieten, um im Schutz kommunaler Monopole eigene neue Sammlungen aufzubauen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des bvse, Eric Rehbock.

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