Der Reparaturversuch der Europäischen Kommission bei den Wiederverwendungsvorgaben der neuen Verpackungsverordnung (PPWR) stößt in der Industrie auf Zustimmung – und zugleich auf deutliche Vorbehalte. In seiner im Januar vorgelegten Stellungnahme zu den geplanten Ausnahmen für Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder begrüßt die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK) zwar ausdrücklich, dass Brüssel einen redaktionellen Fehlgriff aus den Schlussverhandlungen zur PPWR korrigieren will. Nach Auffassung des Verbands bleibt der Ansatz jedoch inkonsequent.
Aus Sicht der IK liegt das Kernproblem darin, dass die Kommission die Ausnahme auf Transporte nach Art. 29 Abs. 2 und 3 PPWR beschränken will – also auf unternehmensinterne sowie innerstaatliche Transporte zwischen unabhängigen Unternehmen. Für grenzüberschreitende B2B-Transporte nach Art. 29 Abs. 1 sollen Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder dagegen weiterhin in die 40-Prozent-Mehrwegquote einbezogen werden. Genau diese Differenzierung hält der Verband für sachlich nicht haltbar. Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder sollten insgesamt von den Quoten ausgenommen werden, meint die IK. Dies sei aus ökologisch geboten, technisch zwingend und ökonomisch notwendig....




